Befristeter Strom‑ und Netzkostenzuschuss für private Haushalte
abgestimmt am
13.10.2022
Zusammenfassung
Das SKZG gewährt von Dezember 2022 bis Juni 2024 einen Stromkostenzuschuss für ein Jahresverbrauchs‑Kontingent von 2 900 kWh und, für einkommensschwache Haushalte, einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 € pro Jahr.
einfache MehrheitXXVII13.10.2022
Gesetz
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Das Gesetz hat das Ziel, die Stromkosten für private Haushalte zu senken und einkommensschwache Familien zusätzlich bei den Netzgebühren zu entlasten.
Der Stromkostenzuschuss gilt für ein jährliches Grundkontingent von 2 900 kWh pro Haushalt; darüber hinaus gibt es ein Zusatz‑Kontingent für Haushalte mit mehr als drei Personen.
Die Höhe des Stromkostenzuschusses richtet sich nach der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Energiepreis und dem unteren Referenzpreis von 10 Cent/kWh, maximal jedoch bis zum oberen Referenzpreis von 40 Cent/kWh.
Der Netzkostenzuschuss deckt 75 % der Systemnutzungsentgelte für einkommensschwache Haushalte, jedoch höchstens 200 € pro Jahr; bei kürzeren Abrechnungszeiträumen wird die Obergrenze tagesweise anteilig berechnet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.