Erhöhung des Kommunalzweckzuschusses & Klarstellung im Verteidigungsfinanzierungsgesetz
abgestimmt am
15.11.2022
Zusammenfassung
Der Antrag erhöht den Bundeszweckzuschuss für Kommunen um 500 Mio. €, verlängert Antragsfristen bis Ende 2025/2026 und führt eine einmalige Bedarfszuweisung von 75 Mio. € für 2023 ein; zudem wird das Landesverteidigungs‑Finanzierungsgesetz präzisiert.
einfache MehrheitXXVII15.11.2022
Abänderung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bundeszweckzuschuss für Kommunen wird um 500 Mio. € auf insgesamt 1 Mrd. € erhöht, um zusätzliche Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen zu ermöglichen.
Die Fristen für die Antragstellung und den Nachweis der Mittelverwendung werden von Juni‑ auf Dezember‑Ende verschoben (31.12.2024, 31.12.2025, 31.12.2026).
Für das Jahr 2023 wird den Gemeinden eine Bedarfszuweisung von 75 Mio. € gewährt, um das Haushaltsgleichgewicht zu sichern.
Im Landesverteidigungs‑Finanzierungsgesetz wird klargestellt, dass die zusätzlichen Mittel auch für laufende Betriebskosten des Bundesheeres verwendet werden dürfen und dass die Vorlage des Verteidigungsberichts zusammen mit den Regierungsvorlagen des Bundesfinanzrahmengesetzes erfolgen muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.