Erhöhung der Haushaltsobergrenzen für Medien, Sport und Kommunalinvestitionen (BFRG 2023‑2026)
abgestimmt am
17.11.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erhöht die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz 2023‑2026 für mehrere Rubriken und Untergliederungen, um zusätzlichen Finanzbedarf für Medienförderung, Sport und kommunale Investitionen zu decken.
einfache MehrheitXXVII17.11.2022
Abänderung
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Erhöhung der Auszahlungsobergrenzen für die Rubriken 0, 1, 3 und 4 im Bundesfinanzrahmengesetz 2023‑2026.
Anhebung der Obergrenzen für die Untergliederungen 10 (Bundeskanzleramt), 17 (Öffentlicher Dienst und Sport), 31 (Universitäten) und 44 (Finanzausgleich).
Begründet durch zusätzlichen Mittelbedarf von ca. 35,34 Mio € jährlich für die Medienförderung.
Zusätzlicher Bedarf von 40 Mio € jährlich für die Sportförderung, weil das Sportbudget ab 2023 auf 120 Mio € angehoben wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.