Budget‑Ergänzungen für Universitäten, Medien und Sport im Bundesfinanzgesetz 2023
abgestimmt am
17.11.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag zum Bundesfinanzgesetz 2023 korrigiert die Gesamtsummen, schafft einen neuen Posten von bis zu 150 Mio. € für energiebedingte Universitätsausgaben und erhöht Budgets im Kanzleramt, öffentlichen Dienst & Sport sowie bei Finanzierungen.
einfache MehrheitXXVII17.11.2022
Abänderung
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Die Gesamtsummen für Auszahlungen, Einzahlungen, Nettofinanzierungsbedarf und Finanzierungsüberschuss im Artikel I werden korrigiert.
Ein neuer Punkt Z9 wird eingefügt, der bis zu 150 Mio. € für nicht abschätzbare, energiebedingte Ausgaben von Universitäten vorsieht, sofern die Finanzierung über Kreditoperationen gesichert ist.
In der Anlage I werden die Budgets der Untergliederungen 10 (Bundeskanzleramt), 17 (Öffentlicher Dienst und Sport) und 58 (Finanzierungen/Währungstauschverträge) angepasst, um zusätzliche Transferaufwendungen und Einzahlungen zu berücksichtigen.
Die geänderten Beträge sind in den Globalbudgets sowie in allen betroffenen Anlagen (I.a, I.b, I.c, I.d, I.e und I.f) zu übernehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.