Förderung der Verleihwirtschaft für europäische Filme
abgestimmt am
15.12.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert das Filmstandortgesetz um eine Förderung für die Verleihtätigkeit europäischer Filme, legt einen Betrag von 25 000 Euro für Vorkosten fest und definiert, welche Verleiher förderungsberechtigt sind.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Abänderung
Hörfunk
Fernsehen
Filmindustrie
Schwerpunkte
Der Antrag ergänzt eine neue Ziffer, die die Verleihtätigkeit für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich ausdrücklich fördert.
Ein Förderbetrag von 25 000 Euro wird für Vorkosten in den Bereichen Bild‑ und Tonpostproduktion, Animation, digitale Effekte (VFX) oder Filmmusik bei europäischen Filmen eingeführt.
Ein neuer § 5a legt fest, dass förderungsberechtigt sind Verleiher mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, unabhängig vom Firmenstandort innerhalb des EWR bzw. der Schweiz; Filme, die bereits unter das Filmförderungsgesetz fallen, sind ausgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.