Filmstandortgesetz 2023 – Förderung von Filmproduktion und -infrastruktur
abgestimmt am
15.12.2022
Zusammenfassung
Das Filmstandortgesetz 2023 schafft ein Förderprogramm (FISA+), das den österreichischen Filmstandort stärkt, Arbeitsplätze schafft und ökologische sowie geschlechtergerechte Ziele verfolgt.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Filmindustrie
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert acht Förderziele, darunter Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz, Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Infrastruktur, Internationalisierung, ökologische Anreize und Geschlechter‑Chancengleichheit.
Gefördert werden internationale Produktionen, die in Österreich gedreht werden, sowie österreichische Filme, die nicht im Auftrag von Mediendiensteanbietern entstehen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 % der anerkannten Herstellungskosten, plus optional 5 % für ökologische Nachhaltigkeit.
Förderungswerber müssen österreichische Unternehmen sein, die von Mediendiensteanbietern unabhängig sind und in Österreich steuerpflichtig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.