Erweiterung des Stromkostenzuschusses um einen Ergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte
abgestimmt am
25.01.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Stromkostenzuschussgesetz um einen zusätzlichen Zuschuss für Haushalte mit mehr als drei Personen, legt ein Antragsverfahren über das Bundesministerium für Finanzen und die BRZ GmbH fest und definiert Daten‑ und Löschpflichten.
einfache MehrheitXXVII25.01.2023
Abänderung
Preis
Sozialpolitik
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Der Grund‑Stromkostenzuschuss wird natürlichen Personen für ein festes Grundkontingent gewährt; die Bezugsberechtigung gilt vom 01.12.2022 bis zum 30.06.2024.
Ein zusätzlicher Stromkostenergienzuschuss wird für Haushalte mit mehr als drei Personen gezahlt – je vierte und jede weitere Person erhalten einen festen Betrag, aufgeteilt in drei Zeitabschnitte (61,25 € bzw. 52,50 € pro Person).
Das Antragsverfahren für den Ergänzungszuschuss wird vom Bundesminister für Finanzen über die BRZ GmbH abgewickelt; ein Online‑Formular erfasst Zählpunkt‑Nummer, persönliche Daten und Bestätigung der Richtigkeit.
Personen mit einem Stromvertrag, der einem land‑ und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Lastprofil zugeordnet ist, erhalten ebenfalls den Grund‑ und Ergänzungszuschuss, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.