Einführung befristeter Stromkostenzuschüsse für private Haushalte
abgestimmt am
25.01.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz führt befristete Stromkostenzuschüsse ein, um die Stromkosten von privaten Haushalten zu senken. Es definiert einen Grund‑Zuschuss und einen zusätzlichen Energiezuschuss pro zusätzlicher Person im Haushalt sowie ein Verfahren zur Beantragung und Datenverarbeitung.
einfache MehrheitXXVII25.01.2023
Gesetz
Preis
Sozialpolitik
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Das Gesetz hat das Ziel, die Stromkostenbelastung von Haushalten zu verringern und einkommensschwache Haushalte zusätzlich zu unterstützen.
Der Grund‑Stromkostenzuschuss wird an natürliche Personen mit Hauptwohnsitz und aktivem Stromlieferungsvertrag gewährt.
Ein zusätzlicher Netzkostenzuschuss wird an einkommensschwache Haushalte gezahlt, die Systemnutzungsentgelte zahlen.
Der Grund‑Zuschuss gilt vom 01.12.2022 bis 30.06.2024 für § 4 Abs. 1 und vom 01.06.2023 bis 31.12.2024 für § 4 Abs. 2.
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