Erhöhung und Ausweitung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen
abgestimmt am
31.01.2023
Zusammenfassung
Der Antrag erhöht das Budget für den Energiekostenzuschuss, erweitert die Förderzeiträume und definiert genauer, welche Unternehmen als energieintensiv gelten. Zusätzlich werden Verwaltungsmittel bereitgestellt und Regelungen zum Verbot von Doppelzahlungen sowie zum Datenschutz eingeführt.
einfache MehrheitXXVII31.01.2023
Abänderung
Energie
Wirtschaft
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Das Budget für den Energiekostenzuschuss wird von 1,3 Mrd. € auf 3,5 Mrd. € im Jahr 2024 erhöht.
Energieintensive Unternehmen werden definiert als solche, deren Energie‑ und Stromkosten mindestens 3 % des Produktionswertes betragen.
Der Förderzeitraum wird auf drei Abschnitte ausgeweitet: Feb.–Sep. 2022, Okt.–Dez. 2022 und Jan.–Dez. 2023, wobei jeweils unterschiedliche Höchstbeträge pro Unternehmen gelten.
Ein Verwaltungsbudget von bis zu 7 Mrd. € wird der Austria Wirtschaftsservice GmbH zur Verfügung gestellt, um die Förderprogramme zu verwalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.