Erweiterung von Vorbelastungen und Energiekostenzuschüssen für energieintensive Unternehmen
abgestimmt am
31.01.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht das Budget für Vorbelastungen und regelt umfangreiche Energiekostenzuschüsse für energieintensive Unternehmen in den Jahren 2022‑2023. Er definiert Förderzeiträume, Höchstbeträge und Voraussetzungen, verbietet Mehrfachförderungen und bindet die Umsetzung an EU‑Staatshilferegeln.
einfache MehrheitXXVII31.01.2023
Gesetz
Energie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Das Budget für Vorbelastungen wird von 1,3 Mrd. € auf 3,5 Mrd. € erhöht und gilt bis zum Ende des Jahres 2024.
Ein Unternehmen gilt als energieintensiv, wenn mindestens 3 % (bzw. 6 % im ersten Halbjahr 2022) der Produktionswerte für Energie‑ und Stromkosten anfallen.
Für Mehraufwendungen von Treibstoffen, Strom und Gas im Zeitraum 01.02.–30.09.2022 erhalten Unternehmen einen Zuschuss bis zu 400 000 €.
Für höhere Mehraufwendungen (über 400 000 €) wird ein zusätzlicher, branchenabhängiger Zuschuss gewährt, dessen Höhe in den Förderungsrichtlinien festgelegt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.