Änderung des Forschungsförderungsgesetzes (FFGG) – Erweiterte Aufgaben und neue Berichtspflichten
abgestimmt am
31.01.2023
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Forschungsförderungsgesetz, erweitert die Aufgaben der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft und führt neue Berichtspflichten sowie Genehmigungsanforderungen für bestimmte Verträge ein.
einfache MehrheitXXVII31.01.2023
Gesetz
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Die Gesellschaft kann künftig weitere im öffentlichen Interesse liegende Förderungsmaßnahmen übernehmen, insbesondere solche, die in § 3 Abs. 2 Z 9 genannt werden.
Bis zum 30. Juni jedes Jahres muss die Gesellschaft dem Nationalrat über ihre Digitalisierungsmaßnahmen des Vorjahres Bericht erstatten.
Der Abschluss von Beauftragungsverträgen, die im Rahmen von § 3 Abs. 2 Z 9 mit Dritten oder dem Bund abgeschlossen werden, bedarf der Zustimmung der Minister für Arbeit & Wirtschaft sowie Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Die geänderten Bestimmungen treten mit dem Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.