Änderung des ElWOG 2010: Zuschuss für Netzverlustenergie 2023
abgestimmt am
31.01.2023
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Elektrizitätswirtschafts‑ und -organisationsgesetz 2010: § 1 bleibt unverändert, § 53 Abs. 4 wird angepasst und ein Bundeszuschuss von rund 675 Mio. € für Netzverlustenergie im Jahr 2023 eingeführt, um die gestiegenen Kosten zu mildern.
2/3 MehrheitXXVII31.01.2023
Gesetz
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Die Verfassungsbestimmung (§ 1) bleibt unverändert und legt fest, dass die in den genannten Paragraphen geregelten Angelegenheiten Bundesangelegenheiten sind.
In § 53 Abs. 4 wird die Formulierung von „für das erste Halbjahr 2023“ zu „für das Jahr 2023“ geändert und die Zahl 173 auf 186 erhöht.
Durch den Anstieg der Großhandelspreise entstehen im Jahr 2023 zusätzliche Netzverlustkosten von rund 844 Mio. €, wovon 80 % (ca. 675 Mio. €) über einen Bundeszuschuss von 225 €/MWh abgefedert werden sollen.
Die Finanzierung der Mittel erfolgt entweder über Art. VI Abs. 6 BFG 2023 oder durch eine Änderung des Bundesfinanz‑ bzw. Bundesfinanzrahmengesetzes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.