Aussetzung der Aliquotierung bei Pensionsanpassungen 2024‑2025
abgestimmt am
30.03.2023
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag sieht vor, die Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung für 2024 und 2025 in mehreren Sozial‑ und Pensionsgesetzen auszusetzen, um negative Effekte hoher Inflation zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII30.03.2023
Abänderung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2024· Außer Kraft ab 31.12.2025
Die Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung für das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz wird für die Jahre 2024 und 2025 ausgesetzt.
Die gleiche Aussetzung gilt für das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz.
Auch das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz wird für die Jahre 2024 – 2025 von der Aliquotierung befreit.
Für das Pensionsgesetz von 1965 wird die Aliquotierung bei der ersten Anpassung in den genannten Jahren ausgesetzt, mit Ausnahme des ersten Satzes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.