Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2018/958
abgestimmt am
28.04.2023
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag ergänzt das Geschäftsordnungsgesetz um einen neuen Absatz 15 in § 108, verknüpft ihn mit dem Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetz und sorgt dafür, dass beide Gesetze am 15. Juni 2023 gleichzeitig in Kraft treten.
einfache MehrheitXXVII28.04.2023
Abänderung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Der Antrag fügt § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes einen neuen Absatz 15 hinzu, der die Verknüpfung zu den genannten Paragraphen des Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetzes herstellt.
Durch die Ergänzung wird sichergestellt, dass beide Gesetze – das geänderte Geschäftsordnungsgesetz und das Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetz – gleichzeitig am 15. Juni 2023 in Kraft treten.
Der Änderungsantrag dient der Umsetzung der EU‑Richtlinie 2018/958, die eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor neuen Berufsreglementierungen vorschreibt.
Er berücksichtigt unterschiedliche parlamentarische Verfahren (Art. 42 Abs. 5 B‑VG für das Geschäftsordnungsgesetz und Art. 42 Abs. 1 B‑VG für das Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetz).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.