Einfügung von leichter Sprache (Sprachniveau B1) in das Barrierefreiheitsgesetz
abgestimmt am
06.07.2023
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Barrierefreiheitsgesetz um die Vorgabe, dass Kennzeichnungen, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen nicht über das Sprachniveau B1 hinausgehen dürfen, verkürzt die Übergangsfrist von 20 auf 15 Jahre und erlaubt die Angabe notwendiger Informationen direkt im Vertragsdokument.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Abänderung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Kennzeichnungen, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen müssen klar, verständlich sein und dürfen das Sprachniveau B1 nicht überschreiten.
Der Importeur muss sicherstellen, dass die beigefügte Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen das Sprachniveau B1 nicht überschreiten.
Der Dienstleistungserbringer muss die Informationen auch in leichter Sprache (maximal B1) bereitstellen; im Zweifel gilt der Originaltext des Vertrags.
Die Übergangsfrist wird von 20 Jahren auf 15 Jahre nach Ingebrauchnahme verkürzt; das feste Enddatum wird gestrichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.