Barrierefreiheitsgesetz – Verpflichtende Zugänglichkeitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
abgestimmt am
06.07.2023
Zusammenfassung
Das Barrierefreiheitsgesetz legt verbindliche Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, um Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen, und definiert Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Gesetz
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Das Gesetz hat das Ziel, durch verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen den Binnenmarkt zu harmonisieren und Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich umfasst Hardwaresysteme, Selbstbedienungsterminals, Verbraucherendgeräte für Kommunikations‑ und Mediendienste, E‑Books sowie diverse Personenverkehrsdienste – jeweils ab dem 28. Juni 2025.
Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer müssen Produkte bzw. Dienstleistungen nur in Verkehr bringen, wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, eine technische Dokumentation erstellen, eine EU‑Konformitätserklärung ausstellen und das CE‑Kennzeichen anbringen.
Kleinstunternehmen sind von den meisten Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen; für sie wird ein Leitfaden erstellt, an dem sie sich orientieren können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.