Erweiterung der Elternkarenz‑ und Teilzeitregelungen
abgestimmt am
20.09.2023
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Elternkarenz‑ und Teilzeitrecht, führt eine neue Regelung ein, die den Karenzanspruch bis zum 24. Lebensmonat des Kindes verlängert, und legt zahlreiche Fristen, Begründungspflichten und Inkrafttretedaten fest.
einfache MehrheitXXVII20.09.2023
Abänderung
Frau
Familie
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Bürgerliches Recht
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz (3a) verlängert den Karenzanspruch auf bis zum 24. Lebensmonat, wenn der andere Elternteil keinen Anspruch hat.
Die Frist für die Inanspruchnahme von aufgeschobener Karenz wird klar definiert (spätestens mit Ablauf des 19., 21. bzw. 18. Lebensmonats, je nach Situation).
Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung schriftlich begründen, warum sie das Arbeitsverhältnis beenden, wenn die betroffene Person dies verlangt.
Verjährungs- und Verfallsfristen bei Dienstverhinderung werden um zwei Wochen nach Ende der Verhinderung gehemmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.