Der Abänderungsantrag fügt § 21a zum Bundesbezügegesetz hinzu und stoppt für das Jahr 2024 die geplante Gehaltserhöhung von Bundes‑ und Landespolitiker*innen, um die Bezüge nicht stärker steigen zu lassen als Löhne in der Privatwirtschaft.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Abänderung
Einkommen
direkt gewählte Kammer
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Antrag fügt eine neue Bestimmung (§ 21a) ein, die für die im Bundesbezügegesetz genannten Funktionen die geplante Gehaltserhöhung bis zum 31. Dezember 2024 aussetzt.
Die Aussetzung gilt sowohl für Bundes‑ als auch für Landesfunktionen (Landeshauptleute, deren Stellvertreter, Landtagspräsident*innen, Bürgermeister großer Städte und Klubobmänner).
Der Antrag verlangt, dass künftig immer der niedrigere Faktor aus Pensionsanpassungsfaktor und Inflationsrate für die Anpassung der Politikergehälter verwendet wird.
Ohne die Änderung würden die Bezüge 2024 um rund 9,7 % steigen; mit dem Antrag sollen sie für die genannten Funktionen komplett entfallen bzw. zur Hälfte reduziert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.