Anpassung der Elektrizitäts‑ und Erdgasabgabe an EU‑Mindeststeuersätze
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag 3777/A passt das Elektrizitäts‑ und Erdgasabgabegesetz an: Er verschiebt das Inkrafttretungsdatum einiger Regelungen von 2024 auf 2025 und fügt neue Absätze ein, die ab dem 1. Jänner 2024 gelten. Ziel ist, die Energieabgaben an das EU‑Mindestbesteuerungsniveau anzupassen und damit die hohen Strom‑ und Gaspreise zu dämpfen.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Im Elektrizitätsabgabegesetz wird das bisherige Datum „1. Jänner 2024“ in den Absätzen 7‑Abs. 11 und 12 durch „1. Jänner 2025“ ersetzt.
Ein neuer Absatz (15) wird in § 7 eingefügt, der festlegt, dass die genannten Bestimmungen ab dem 1. Jänner 2024 gelten und erstmals für Abgabenerklärungen mit Veranlagungszeitraum nach dem 31. Dezember 2022 anwendbar sind.
Im Erdgasabgabegesetz wird das Datum „1. Jänner 2024“ in § 8‑Abs. 9 durch „1. Jänner 2025“ ersetzt.
Ein neuer Absatz (9) wird in § 8 eingefügt, der ab dem 1. Jänner 2024 gilt und erstmals auf Abgabenerklärungen für Veranlagungszeiträume nach dem 31. Dezember 2022 anwendbar ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.