Anpassungen von Umsatz‑, Fahrzeug‑ und Energieabgaben plus Erweiterung der Quotenregelung
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert fünf Steuer‑ und Abgabegesetze sowie die Bundesabgabenordnung. Es führt eine Ausnahme für Investitionszuschüsse bei Photovoltaikanlagen ein, verschiebt Fristen von 31. März auf 30. Juni und erweitert Verwaltungsvereinfachungen sowie die Quotenregelung. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2024
Ein neuer Absatz im Umsatzsteuergesetz erlaubt, dass ein Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz beantragt werden kann, wenn die Photovoltaikanlage vor dem 1. Jänner 2024 in Betrieb genommen wurde.
Der Stichtag für die Abgabefristen von Kraftfahrzeug‑, Elektrizitäts‑, Erdgas‑ und Kohleabgabe wird von 31. März auf 30. Juni verschoben.
Die neue Frist von 30. Juni gilt erstmals für Steuer‑ und Abgabenerklärungen des Kalenderjahres 2023.
Im Elektrizitätsabgabegesetz wird ein Zusatz eingefügt, der es erlaubt, bei kleinen Photovoltaikanlagen auf Erklärung‑ und Aufzeichnungspflichten zu verzichten, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.