Erweiterung der Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde für Branchenuntersuchungen
abgestimmt am
14.12.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde, indem er ihr erlaubt, bei Verdacht auf Missachtung der Preisweitergabepflicht Branchenuntersuchungen durchzuführen, und hebt die Beschränkung auf öffentlich verfügbare Daten im Wettbewerbsmonitoring auf. Gleichzeitig wird § 11a Abs. 9 gestrichen.
einfache MehrheitXXVII14.12.2023
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Behörde erhält die Möglichkeit, bei Verdacht auf Missachtung der Preisweitergabepflicht (nach § 7 PreisG) eigenständig eine Branchenuntersuchung durchzuführen.
Die neue Befugnis bezieht sich konkret auf die Verpflichtung, Abgabensenkungen an Endverbraucher weiterzugeben, wie sie im Preisgesetz von 1992 festgelegt ist.
Der bisherige § 11a Abs. 9 wird vollständig gestrichen, wodurch eine bislang bestehende Regelung aufgehoben wird.
Der Finanzausschuss hat auf Basis des Geschäftsordnungsgesetzes einen eigenständigen Antrag gestellt, der dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.