Verlängerung der Kostenersatz‑Regelungen für Hass‑im‑Netz‑Delikte bis 2026
abgestimmt am
15.12.2023
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag korrigiert formale Fehler im DSA‑Begleitgesetz und verlängert die befristete Geltung der Kostenersatz‑Regelungen des Hass‑im‑Netz‑Bekämpfungsgesetzes bis Ende 2026, um weitere Evaluierungsdaten zu sammeln.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Abänderung
Presse
Hörfunk
Internet
Fernsehen
Strafrecht
Steuerwesen
Gerichtswesen
Europäische Union
Telekommunikation
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz (24) wird zu § 1503 hinzugefügt, um die redaktionelle Korrektur aus dem AbAG‑2023 umzusetzen.
In Art. 8 Z 4 wird die Ziffernbezeichnung von „14.“ angepasst, um die Bezugnahme auf § 137 Abs. 3 korrekt zu machen.
Der Verweis auf § 252 Abs. I und 2a wird korrigiert und ein Hinweis zu § 514 Abs. 46 ergänzt, wobei das Inkrafttretungsdatum an den Tag nach Kundmachung gekoppelt ist.
Das Jahr 2023 wird in Art. 8 Z 20 durch 2026 ersetzt, wodurch die befristete Geltungsdauer der Sonderregelungen für Kostenersatz im HiNBG bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.