Änderung des Stichtags für die Gebührenbefreiung im Gerichtsgebührengesetz
abgestimmt am
20.03.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert im Gerichtsgebührengesetz das Stichtag‑Datum von „30. Juni 2024“ zu „31. März 2024“. Damit gilt die Gebührenbefreiung für Anträge, die zwischen dem 31. März 2024 und dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht eingehen, und verkürzt Wartezeiten für Käufer:innen und Verkäufer:innen.
einfache MehrheitXXVII20.03.2024
Abänderung
Steuerwesen
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Der Antrag ersetzt im Gerichtsgebührengesetz das Datum „30. Juni 2024“ durch „31. März 2024“.
Die Gebührenbefreiung gilt nun für Anträge, die zwischen dem 31. März 2024 und dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht eingehen.
Durch die Änderung sollen Käufer:innen und Verkäufer:innen nicht mehr bis zum 1. Juli 2024 warten müssen, um die Befreiung zu erhalten.
Die Regelung betrifft ausschließlich das Verfahren beim Grundbuchsgericht; andere Gerichtsverfahren bleiben unverändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.