Erweiterung der Zuverlässigkeitsprüfungen und Stärkung der Schienen‑Control GmbH im Luftfahrtgesetz
abgestimmt am
21.03.2024
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Luftfahrtgesetz, um die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen an Zivilflugplätzen zu verschärfen, die Identitätsprüfung stärker dem Flugplatzhalter zu übertragen und die Schienen‑Control GmbH als Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte zu stärken.
einfache MehrheitXXVII21.03.2024
Abänderung
Luftverkehr
Schwerpunkte
Die Formulierung in § 134a Abs. 2 wird geändert, sodass künftig die Wohnsitzzeiten im jeweiligen Staat berücksichtigt werden müssen, um ausländische Strafregisterbescheinigungen leichter vorlegen zu können.
Die Verantwortung für die Feststellung der Identität einer zu prüfenden Person wird weitgehend auf den Zivilflugplatzhalter übertragen.
Ein neuer Absatz 3a erlaubt dem Flugplatzhalter, bei Bedenken die behördliche Feststellung einer fehlenden Zuverlässigkeit zu beantragen.
Neue Absätze 7a‑7d definieren, wann eine vertiefte Zuverlässigkeitsprüfung möglich ist, welche Unterlagen dafür nötig sind und dass die Staatsanwaltschaft Informationen über anhängige Strafverfahren an die Sicherheitsbehörden weiterleiten darf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.