Erweiterung des Luftfahrtgesetzes für Rettungsflüge und bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
abgestimmt am
21.03.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Luftfahrtgesetz zwei neue Paragraphen hinzu: § 74a erlaubt Rettungshubschraubern den Betrieb außerhalb der regulären Flugplatzzeiten unter bestimmten Bedingungen, und § 123a überträgt Austro Control die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtbeleuchtung von Luftfahrthindernissen.
einfache MehrheitXXVII21.03.2024
Gesetz
Luftverkehr
Schwerpunkte
Rettungshubschrauber dürfen außerhalb der regulären Flugplatzzeiten starten, wenn das Bundesland und der Flugplatzhalter zustimmen und die Sicherheit gewährleistet ist.
Austro Control steuert die Beleuchtung von Luftfahrthindernissen (z. B. Windkraftanlagen) nur dann, wenn sie für die aktuelle Flugsituation wirklich nötig ist.
Die neuen Regelungen treten mit dem Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.