Ergänzung zur Fernschaltung der Nachtkennzeichnung für Einsatz‑ und Militärflüge
abgestimmt am
21.03.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag korrigiert einen Schreibfehler im Luftfahrtgesetz und fügt neue Regelungen ein, die die Austro Control GmbH verpflichten, für Einsatz‑, Ausbildungs‑ und militärische Flüge eine Fernschaltung der Nachtkennzeichnung bereitzustellen.
einfache MehrheitXXVII21.03.2024
Abänderung
Luftverkehr
Schwerpunkte
Das Wort „Luftfahrthindernissen“ wird im vierten Satz von § 123a Abs. I zu „Luftfahrthindernisse“ korrigiert.
Für Dienststellen, die Einsatzflüge nach § 145 Abs. I anordnen, wird eine technische oder operative Möglichkeit zur Fernschaltung der Nachtkennzeichnung geschaffen.
Für Ausbildungsflüge und operationellen militärischen Flugverkehr nach § 145a Abs. I wird dieselbe Fernschaltungsmöglichkeit gefordert.
Die Austro Control GmbH legt im Einvernehmen mit den genannten Dienststellen die Grundlagen und Voraussetzungen für den Betrieb der Fernschaltung fest.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.