Änderung des Klimabonusgesetzes: Sockelbetrag, Datenmeldung und steuerliche Behandlung
abgestimmt am
15.05.2024
Zusammenfassung
Der Antrag legt den Klimabonus‑Sockelbetrag für 2024 auf 145 Euro fest, führt eine Datenmeldepflicht für Empfänger ein und regelt, dass der Bonus bei einem Einkommen über 66 612 Euro steuerlich berücksichtigt wird.
einfache MehrheitXXVII15.05.2024
Abänderung
Umwelt
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Klimabonus für das Jahr 2024 besteht aus einem Sockelbetrag von 145 Euro plus einem variablen Teil, der nach § 4 berechnet wird.
Der Bundeskanzler muss Namen, Geburtsdatum und IBAN aller Empfänger des Klimabonus an das Finanzministerium melden.
Wird das zu versteuernde Einkommen des Empfängers im jeweiligen Jahr über 66 612 Euro liegen, wird der Klimabonus in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einbezogen.
Die erforderlichen personenbezogenen Daten müssen bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch an den Bundesminister für Finanzen übermittelt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.