Änderungen beim Klimabonus – Sockelbetrag, Altersgrenze und Datenerhebung
abgestimmt am
15.05.2024
Zusammenfassung
Das Klimabonusgesetz wird geändert: Für 2024 beträgt der Grundbetrag 145 €, ohne Regionalausgleich. Ab 2025 wird ein neuer Sockelbetrag festgelegt und mit dem Regionalausgleich kombiniert. Personen unter 18 erhalten nur die Hälfte des Bonus, und bei einem Einkommen über 66 612 € wird der Bonus steuerlich berücksichtigt. Zudem werden umfangreiche personenbezogene Daten für die Auszahlung erhoben.
einfache MehrheitXXVII15.05.2024
Gesetz
Umwelt
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Personen, die das 18. Lebensjahr im Auszahlungsjahr noch nicht vollendet haben, erhalten nur 50 % des Sockelbetrags und 50 % des Regionalausgleichs.
Für das Jahr 2024 beträgt der Sockelbetrag des Klimabonus 145 €, wobei der Regionalausgleich in diesem Jahr nicht angewendet wird.
Ab dem Jahr 2025 wird der Sockelbetrag künftig nach § 3 Abs. 4 festgelegt und zusammen mit dem Regionalausgleich ausgezahlt.
Empfänger mit einem zu versteuernden Einkommen über 66 612 € müssen den Klimabonus im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung 2024 als Einkommen anrechnen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.