Erweiterung der Prüfungsbefugnis auf 100 %‑Garantien im COVID‑19‑Förderungsprüfungsgesetz
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert das COVID‑19‑Förderungsprüfungsgesetz, sodass nicht nur Zuschüsse, sondern auch 100 %‑Garantien von AWS und OHT einer nachträglichen Kontrolle unterliegen.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Abänderung
Bildung
Gesundheit
Finanzwesen
Steuerwesen
öffentliches Eigentum
Organisation des Unterrichtswesens
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag erweitert die Prüfungsbefugnis auf vollständig behaftete Finanzierungen (100 %‑Garantien) von AWS und OHT.
Die neue Prüfungsgrundlage bezieht sich auf finanzielle Maßnahmen, die nach § 2 Abs. 2 Z 7 des ABBAG‑Gesetzes gewährt werden.
Das zuständige Finanzamt prüft die Richtigkeit von Angaben, Unterlagen und Plausibilität bei Zuschüssen und Garantieübernahmen.
Auf Weisung des Finanzministers kann das Finanzamt die Prüfung auch ohne reguläre Steuerprüfung durchführen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.