COVID‑19‑Krisenpaket: Steuer‑ und Finanzhilfen sowie Kontrollmechanismen
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Das 6. COVID‑19‑Gesetz bündelt steuerliche Erleichterungen, Sonderregelungen für Gutschriften und die Möglichkeit, an europäischen Garantiefonds teilzunehmen; zudem wird ein neues Prüfungs‑Gesetz geschaffen, das Förderungen nachträglich kontrolliert.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Gesetz
Bildung
Gesundheit
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
öffentliches Eigentum
Organisation des Unterrichtswesens
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Steuerliche Entlastungen für Ärzte und Sportakteure: Ärztinnen und Ärzte, die 2020 während der Pandemie tätig waren, gelten nicht als schädlich erwerbstätig; Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler können steuerfrei gestellt werden.
Mehrwertsteuer auf Schutzmasken wird für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe vom 13. April 2020 bis zum 1. August 2020 auf 0 % gesenkt.
Spezielle Regelungen für sonstige Gutschriften, die bis zum 30. September 2020 entstehen, um Liquidität zu sichern und Rückzahlungen zu ermöglichen, sofern ein Zahlungserleichterungs‑Anspruch besteht.
Der Finanzminister kann bis zu 650 Mio. € in den EU‑Garantiefonds und bis zu 720 Mio. € als Garantien für das SURE‑Instrument einbringen; die Ermächtigung gilt ab Veröffentlichung im EU‑Amtsblatt und endet mit der letzten Rückzahlung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.