Das 18. COVID‑19‑Gesetz bündelt Änderungen an Steuer‑ und Finanzgesetzen, senkt die Mehrwertsteuer für Masken, gibt Ärzten Ausnahmen und regelt Österreichs Beiträge zu EU‑Garantieprogrammen. Gleichzeitig schafft es ein neues Prüfungs‑Gesetz zur Kontrolle von COVID‑19‑Förderungen.
einfache MehrheitXXVII13.05.2020
Gesetz
Bildung
Gesundheit
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
öffentliches Eigentum
Gesetzgebungsverfahren
Organisation des Unterrichtswesens
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Einführung einer steuerlichen Ausnahme, die Ärzten während der Pandemie eine unbeschränkte Tätigkeit erlaubt, ohne dass diese als schädliche Erwerbstätigkeit gelten.
Reiseaufwandsentschädigungen, die wegen fehlender Einsatztage nicht ausgezahlt werden können, dürfen steuerfrei behandelt werden.
Die Mehrwertsteuer auf Schutzmasken wird für Lieferungen zwischen dem 13. April 2020 und dem 1. August 2020 auf 0 % gesenkt.
Der Finanzminister kann bis zu 650 Mio € als Beitrag zum EU‑Garantie‑Fonds der Europäischen Investitionsbank leisten, inklusive Verwaltungskosten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.