Ergänzung von Umwelt‑, Sozial‑ und Transparenzauflagen im Wasserstoff‑Fördergesetz
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Wasserstoff‑Fördergesetz um Auflagen zum Schutz der lokalen Wasserversorgung, ein Nutzungskonzept für Abwärme, soziale Mindeststandards und eine jährliche Evaluierung ab 2025.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Abänderung
Umwelt
Energie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Wasserstoffproduktionsanlage keine negativen Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung hat und ein Nutzungskonzept für die anfallende Abwärme vorgelegt wird.
Die Förderrichtlinien sollen soziale und arbeitnehmerschutzrechtliche Mindeststandards sowie die Erhöhung regionaler Wertschöpfung berücksichtigen.
Ab dem Jahr 2025 muss die Bundesministerin jährlich dem Nationalrat eine Evaluierung des Gesetzes vorlegen, die Mittelverwendung, Fortschritt beim Ausbau der Erzeugungskapazitäten und Einhaltung der Kriterien aus Artikel 7 prüft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.