Das Wasserstoffförderungsgesetz schafft finanzielle Anreize für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, die über Auktionen vergeben und mit einer fixen Prämie für zehn Jahre bezahlt werden.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Gesetz
Umwelt
Energie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Das Gesetz hat das Ziel, die inländische Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht‑biogenen Ursprungs zu erhöhen.
Förderungen werden für den Bau und Betrieb von Wasserstoffanlagen über wettbewerbliche Auktionen (2024‑2026) vergeben und als fixe Prämie pro erzeugter Menge für zehn Jahre gezahlt.
Für die Förderungen stehen maximal 820 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung; 400 Mio. € für die erste Auktion 2024, weitere 420 Mio. € für Auktionen 2025‑2026.
Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist die zuständige Abwicklungsstelle für die Durchführung der Auktionen und die Auszahlung der Prämien.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.