Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz: längere Datenspeicherung, erweiterte Apotheken‑rechte & neue Inkrafttretungsdaten
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Gesundheitstelematikgesetz, verlängert die Speicherfrist für Patientendaten nach dem Tod, erweitert Apotheken‑ und Rettungsdienste‑Rechte und legt gestaffelte Inkrafttretungsdaten fest.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Abänderung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Ausdruck in Art. 1 Z 3 wird von „$:24g“ zu „$.24b“ geändert – eine reine redaktionelle Korrektur.
In Art. 1 Z 13 werden die Punkte d und e um neue Formulierungen ergänzt: Rettungsdienste (inkl. qualifizierter Krankentransport) sowie Gesundheitsberatungsstellen der Bundesländer.
Der Begriff „medizinisch‑chemische Labordiagnostik oder Hygiene und Mikrobiologie“ wird zu „Medizinisch‑Chemische Labordiagnostik oder Klinische Hygiene und Mikrobiologie“ präzisiert.
Ein Schreibfehler wird korrigiert: „Widerspruchsstelle“ → „Widerspruchstelle“.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.