Einführung des elektronischen Impfpasses und Neuorganisation der ELGA‑Supporteinrichtung
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft den eImpfpass, definiert eine zentrale ELGA‑Supporteinrichtung und legt verbindliche Speicher‑ und Zugriffsregeln für Impf‑ und Gesundheitsdaten fest.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Gesundheit wird zum datenrechtlichen Verantwortlichen für den eImpfpass und die ELGA‑Supporteinrichtung.
Ab dem 1. Jänner 2026 müssen alle eImpf‑Gesundheitsdiensteanbieter Impf‑, Antikörper‑ und Vorerkrankungsdaten im zentralen Impfregister speichern.
Bürger/innen erhalten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Selbsteintragung von Impf‑ und Antikörperdaten über das Zugangsportal.
Die bisherigen Verordnungsermächtigungen werden in vier neue Paragraphen (28, 28a‑28c) aufgeteilt, um die Festlegung von Standards, Zugriffsrechten und Datenqualitäts‑Management klar zu strukturieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.