Erweiterung der Kompetenzen und Spezialisierungen für den gehobenen Dienst im GuKG
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert die Kompetenzen des gehobenen Dienstes im Gesundheits‑ und Krankenpflegegesetz: Pflegekräfte dürfen bestimmte Arzneimittel weiterverordnen, neue Spezialisierungen werden eingeführt und Qualifikationsnachweise präzisiert. Übergangsfristen sichern Sonderausbildungen bis Ende 2032, während die meisten Regelungen ab 1. Jänner 2025 gelten.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Abänderung
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Sozialpolitik
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Angehörige des gehobenen Dienstes dürfen Arzneimittel in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege und Pflegeinterventionen weiterverordnen, solange eine ärztliche Anordnung vorliegt.
Neue setting‑ und zielgruppenspezifische Spezialisierungen werden eingeführt, darunter Kinderintensivpflege, Infektionsprävention & Hygiene sowie Wund‑/Stoma‑/Kontinenzmanagement.
Qualifikationsnachweise für den gehobenen Dienst umfassen Bachelor‑Abschlüsse und verschiedene Diplom‑Modelle, die an Fachhochschulen, Universitäten oder privaten Hochschulen erworben werden können.
Sonderausbildungen dürfen bis spätestens 31. Dezember 2032 begonnen und abgeschlossen werden; danach erlöschen sie vollständig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.