Erweiterte Ausnahmeregelungen und Fördermittel für Pflege‑ und Sozialversicherung
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert mehrere Sozialversicherungs‑ und Pflegegesetze, um Versehrtenrente, Versehrtengeld und Integritätsabgeltung von der Anrechnung auf die Ausgleichszulage auszunehmen, neue Datenübermittlungs‑ und Forschungsregelungen einzuführen und jährlich 27 Mio € für die Ausbildung von Pflegekräften bereitzustellen.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Sozialpolitik
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Erweiterung der Ausnahmeregelungen: Versehrtenrente, Versehrtengeld und Integritätsabgeltung werden bei der Berechnung der Ausgleichszulage nicht mehr angerechnet.
Im Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz wird festgelegt, dass die genannten Leistungen (Versehrtenrente, Schmerzengeld usw.) nicht als Vermögen oder Einkommen bei der Berechnung von Sozialhilfe berücksichtigt werden.
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger muss Pflegedaten (Pflegegeldstufe, Erschwerniszuschlag usw.) automatisiert an das Bundesamt und pseudonymisiert an die Gesundheit‑Österreich‑GmbH übermitteln.
Der Angehörigenbonus wird von einer Jahreszahlung (1 500 €) auf eine monatliche Zahlung von 125 € umgestellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.