Änderungen im Bundesbehinderten‑ und Behinderteneinstellungsgesetz
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz. Er präzisiert Vertretungszahlen, führt ein Sitzungsprotokoll ein und definiert Integrative Betriebe als unentbehrliche Hilfsbetriebe. Mehrere Bestimmungen erhalten unterschiedliche Inkrafttretungsdaten, teils rückwirkend.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Abänderung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Die Vertretungszahl wird von „drei Personen“ auf „je drei Personen“ geändert, sodass beide Seiten (Arbeitgeber‑ und Arbeitnehmerorganisationen) jeweils drei Vertreter haben.
Ein Protokoll muss künftig von Bediensteten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt und an alle (Ersatz‑)Mitglieder übermittelt werden.
Der Schreibfehler „jweils“ wird zu „jeweils“ korrigiert.
Die Bezeichnung der Dachorganisation wird von „der in $10 Abs. I Z 6 genannten Dachorganisation“ zu „dem Österreichischen Behindertenrat“ geändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.