Stärkung der Behindertenpolitik und Einführung von Barrierefreiheitsbeauftragten
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, indem es den Bundesbehindertenbeirat erweitert, eine neue Kommission einrichtet, Barrierefreiheitsbeauftragte in allen Ministerien und großen Unternehmen schafft und die Rolle des Behindertenanwalts befristet. Gleichzeitig werden zusätzliche Finanzmittel (ca. 51 Mio. € jährlich) bereitgestellt und Datenschutzbestimmungen an die DSGVO angepasst.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Bundesbehindertenbeirat wird auf die gesamte Bundesregierung ausgedehnt und erhält eine neue Kommission, die aus Mitgliedern des Beirats, des Monitoringausschusses und des Behindertenanwalts besteht.
Alle Bundesministerien und Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten müssen Barrierefreiheitsbeauftragte sowie deren Stellvertretungen einsetzen, um Barrierefreiheit in Bau, IT und Arbeitsplätzen zu gewährleisten.
Dem Österreichischen Behindertenrat werden jährlich 870 000 € zugewiesen; der Monitoringausschuss erhält 520 000 €; zusätzlich fließen 50 Mio. € aus dem Bundeshaushalt in den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen.
Der Behindertenanwalt bzw. die Behindertenanwältin wird für fünf Jahre befristet bestellt, erhält ein festes Gehalt nach dem Bundes‑ bzw. Vertragsbedienstetengesetz und kann bei Diskriminierungsfällen Schlichtungs- und Klageverfahren einleiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.