Erweiterung der Verkehrsermäßigung für Menschen mit Behinderungen
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Abgeordnete Fiona Fiedler beantragt eine Änderung des Bundesbehindertengesetzes: Das Wort „Behinderte“ soll durch „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt werden und die Schwelle für Fahrpreisermäßigungen von 70 % auf 50 % gesenkt werden.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Abänderung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Antrag ändert § 48 BBG, indem das Wort „Behinderte“ durch „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt wird.
Der Schwellenwert für Fahrpreisermäßigungen wird von 70 % auf 50 % gesenkt, sodass mehr Menschen mit Behinderungen von vergünstigten öffentlichen Verkehrsmitteln profitieren.
Begründet wird die Änderung damit, dass bereits bei einem Behinderungsgrad von 50 % erhebliche Alltagsbeeinträchtigungen auftreten (z. B. Amputation im Unterschenkel, höhere Lähmung der Hüftbeugemuskulatur, Kleinwuchs).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.