Stärkung der Durchsetzung von Fahr‑ und Fluggastrechten durch erweiterte Befugnisse und höhere Geldstrafen
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag stärkt die Durchsetzung von Fahr‑ und Fluggastrechten, indem er der Schienen‑Control GmbH erweiterte Befugnisse in Verwaltungsstrafverfahren gibt, die Formulierung in § 78a anpasst und neue Geldstrafen von bis zu 7 000 € (bzw. 10 000 € bei Wiederholung) einführt.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Abänderung
Verkehr
Schwerpunkte
Der Antrag erweitert die Befugnisse der Schienen‑Control GmbH in Verwaltungsstrafverfahren, indem ihr das Recht auf Akteneinsicht, Auskunft und das Erheben von Beschwerden eingeräumt wird.
Die Formulierung in § 78a wird von „auf Haupt‑ und Nebenbahnen“ zu „auf öffentlichen Eisenbahnen“ geändert, um alle öffentlichen Eisenbahnverkehrsträger einzubeziehen.
Ein neuer Absatz (3) in § 232 legt Geldstrafen von bis zu 7 000 € (bzw. 10 000 € bei Wiederholung) für Verstöße gegen die Fahrgastrechte‑Verordnung fest.
Der Antrag fordert, der apf die Parteistellung zu verleihen, damit sie in Verwaltungsstrafverfahren Akteneinsicht nehmen und Rechtsmittel erheben kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.