Ergänzungen zum Eisenbahngesetz: Berichtspflicht, Sprachnachweis und Einbindung von Personalvertretern
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Eisenbahngesetz: 1) Arbeitsinspektorate berichten bis 30. Juni jährlich über die Einhaltung von Arbeits‑, Fahr‑ und Ruhezeiten der Triebfahrzeugführer. 2) Fahrer*innen müssen Deutsch mindestens auf Niveau B1 nachweisen. 3) Personalvertreter erhalten bei Sicherheitsuntersuchungen ein Mitspracherecht.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Abänderung
Schienentransport
Schwerpunkte
Die Arbeitsinspektorate müssen bis spätestens 30. Juni des Jahres nach dem Berichtsjahr die Ergebnisse zur Einhaltung von Arbeits‑, Fahr‑ und Ruhezeiten der Triebfahrzeugführer elektronisch an den Bundesminister übermitteln.
Bei der Fahrerlaubnisprüfung muss nachgewiesen werden, dass Bewerber*innen die vom Infrastrukturbetreiber geforderte Betriebssprache (Deutsch) mindestens auf Niveau B1 (ÖSD) beherrschen, wenn sie diese nicht als Muttersprache haben.
Vertreter des Personals erhalten das Recht, bei sicherheitsrelevanten Untersuchungen informiert zu werden und auf Antrag Parteistellung zu erhalten; sie sollen in die Aufsichtsvorgänge einbezogen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.