Novelle zum Eisenbahngesetz 2024 – Sicherheit, Leitstrategie und Betriebsaussetzung
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Das Eisenbahngesetz wird umfassend novelliert: neue Paragrafen für Anschlussbahnverzeichnis, Betriebsaussetzung und Leitstrategie, Definition des Standes der Technik, erweiterte Prüfungs- und Zertifizierungspflichten sowie Übergangsbestimmungen und neue Bußgelder.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Schienentransport
Schwerpunkte
Einführung neuer Paragrafen (17c, 35a, 55a, 232a, 243a) für Anschlussbahnverzeichnis, Betriebsaussetzung, Leitstrategie, Verwaltungsübertretungen und Übergangsbestimmungen.
Definition des „Standes der Technik“ als Basis für technische Maßnahmen und deren Verhältnismäßigkeit.
Erweiterung der Zuständigkeit des Landeshauptmanns für überregionalen Straßenbahnbetrieb und bestimmte Genehmigungen.
Einführung regelmäßiger Sicherheitsprüfungen alle fünf Jahre und Festlegung der zulässigen Prüfer (Behörden, akkreditierte Stellen, Ziviltechniker usw.).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.