Dienstrechts‑Novelle 2024: neue Regierungsberater und Entlastung von Schulleitungen
abgestimmt am
18.09.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag 2711 d.B. ergänzt das Beamten‑Dienstrechtsgesetz und weitere dienstrechtliche Gesetze. Er führt die Position eines Regierungsberaters im Bundeskanzleramt ein, legt gestaffelte Inkrafttretensdaten für zahlreiche Bestimmungen fest und reduziert die Unterrichtsverpflichtung von Lehrpersonen, um Schulleitungen zu entlasten.
einfache MehrheitXXVII18.09.2024
Abänderung
Verfassung
Steuerwesen
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Position – Beraterin bzw. Berater der Bundesregierung im Bundeskanzleramt – die ab dem 1. Jänner 2024 tätig wird.
Einige Bestimmungen treten bereits am 17. Juli 2023 in Kraft (z. B. Anlage 1 Z 1.3.6 lit. i).
Weitere Bestimmungen (z. B. Anlage 1 Z 1.3.13) treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.
Bestimmte Absätze (z. B. § 832 Abs. 3, 5 und 6) gelten erst ab dem 1. Jänner 2025, um die Frist für das Management‑Training‑Programm zu starten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.