Erweiterung der Sonderbetreuungszeit für Sommer 2020
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert die Sonderbetreuungszeit um bis zu drei Wochen im Sommer 2020, finanziert aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds und gilt für Kinder bis 14 Jahre sowie weitere berechtigte Personen.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Abänderung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz (la) in § 18b wird eingefügt, der die Sonderbetreuungszeit um bis zu drei Wochen im Sommer 2020 erweitert.
In § 19 Abs. 1 wird Z 46 eingefügt, die das Inkrafttreten des neuen Absatzes la rückwirkend zum 16. März 2020 festlegt und das Ende am 31. Dezember 2024 bestimmt.
Die Sonderbetreuungszeit kann tage‑ oder halbtagsweise vereinbart werden, sodass Arbeitgeber flexibel planen können.
Die Vergütung für die Sonderbetreuungszeit wird aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert, sodass Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten tragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.