Vorzeitige Auszahlung der Bauarbeiter‑Abfertigung bei Arbeitslosigkeit
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag führt eine vorzeitige Auszahlung der Bauarbeiter‑Abfertigung ein, wenn Arbeitnehmer mindestens zwei Monate arbeitslos sind und kein Überbrückungsgeld erhalten. Der Antrag muss bis 30. September 2020 gestellt werden, die Auszahlung erfolgt spätestens am 15. Februar 2021.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Abänderung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Arbeitnehmer*innen können die Abfertigung vorzeitig erhalten, wenn sie mindestens zwei Monate arbeitslos sind, kein Überbrückungsgeld beziehen und die Voraussetzungen aus den §§ 13b und 13c erfüllen.
Der Antrag auf vorzeitige Auszahlung muss bis spätestens 30. September 2020 bei der Urlaubs‑ und Abfertigungskasse eingereicht werden.
Der restliche Abfertigungsbetrag wird bis spätestens 15. Februar 2021 entweder an die betriebliche Vorsorgekasse oder direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt, wobei die Berechnung nach dem kollektivvertraglichen Stundenlohn erfolgt.
Durch die Inanspruchnahme der vorzeitigen Auszahlung wechselt der Arbeitnehmer vom System „Abfertigung Alt“ in das System „Abfertigung Neu“.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.