Erhalt von Personalvertretungsmandaten bei Stellenwechsel im Bundesministerium
abgestimmt am
10.01.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Bundesministeriengesetz, damit Bedienstete, die kürzlich in Personalvertretungswahlen ein Mandat erhalten haben, dieses auch nach einem Stellenwechsel behalten. So soll verhindert werden, dass Personalvertretungsorgane plötzlich ohne Mitglieder dastehen.
einfache MehrheitXXVII10.01.2020
Abänderung
Exekutive
Schwerpunkte
Der Antrag fügt § 16 Z 6 BMG einen Satz hinzu, der festlegt, dass gewählte Personalvertreter*innen ihr Mandat behalten, wenn sie nach einer Wahl in eine andere Planstelle wechseln.
Die bisherige Regelung in § 21 Abs. 3 lit. d PVG würde das Mandat bei einem Stellenwechsel automatisch beenden.
Durch die Änderung wird sichergestellt, dass Personalvertretungsorgane nicht plötzlich ohne Mitglieder dastehen (sogenannte „leere“ Organe).
Der Antrag soll in zweiter Lesung vom Nationalrat beschlossen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.