Bundesministeriennovelle 2020 – Neuordnung und Erweiterung der Ministerien
abgestimmt am
10.01.2020
Zusammenfassung
Die Novelle 2020 ändert das Bundesministeriengesetz: Sie definiert die aktuelle Ministerliste neu, führt ein Klimaschutz‑Ministerium ein und passt zahlreiche Formulierungen sowie Zuständigkeitsbereiche an.
einfache MehrheitXXVII10.01.2020
Gesetz
Exekutive
Schwerpunkte
Der Text definiert die aktuelle Liste der Bundesministerien neu und fügt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinzu.
In § 2 Abs. 1 lit. a wird das Komma am Ende durch das Wort „oder“ ersetzt, um die Aufzählung klarer zu strukturieren.
Der Verweis „§ 3“ in § 6 wird durch den präziseren Verweis „§ 3 Abs. 1“ ersetzt.
Der Ausdruck „eines Generalsekretariats“ wird aus § 9 Abs. 2 gestrichen, weil er nicht mehr zeitgemäß ist.
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