Erweiterung des Bundesministeriengesetzes um Klimaschutz‑, Umwelt‑ und Energie‑Aufgaben sowie neue Zuständigkeiten
abgestimmt am
10.01.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert das Bundesministeriengesetz um neue Zuständigkeiten für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft sowie die Übertragung organisatorischer Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf das Justizministerium. Zusätzlich werden Zuständigkeiten für Bergwesen, Post‑ und Telekommunikation und Zivildienst neu zugeordnet.
einfache MehrheitXXVII10.01.2020
Abänderung
Exekutive
Schwerpunkte
Das Justizministerium erhält organisatorische Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Verantwortung für das öffentliche Auftragswesen.
Ein neuer Aufgabenbereich für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird geschaffen, inklusive Unterpunkte zu allgemeinem Klimaschutz, Abfallwirtschaft, Art‑ und Naturschutz, Energiewesen usw.
Die Zuständigkeit für das Bergwesen, das Post‑ und Telekommunikationswesen sowie den Zivildienst wird klar zugeordnet – Bergwesen bleibt beim Landwirtschafts‑Ministerium, Post‑ und Telekommunikation erhalten eigene Regelungen.
Die Nummerierung und Bezeichnungen im Anhang werden angepasst, sodass die neuen Ziffern korrekt eingegliedert sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.