Sonderbetreuungszeit bei Pandemie‑Maßnahmen – Rechtsanspruch und Kostenrückerstattung
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag schafft einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit mit Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer, wenn Behörden wegen einer Epidemie oder Pandemie Betreuungsaufgaben auferlegen, und sieht eine staatliche Kostenrückerstattung für Arbeitgeber vor.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Abänderung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Einführung einer Sonderbetreuungszeit, die Arbeitnehmern bei behördlichen Pandemie‑Maßnahmen zur Pflege von Angehörigen gewährt wird.
Während der Sonderbetreuungszeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Arbeitgeber können die Lohnkosten, die sie während der Sonderbetreuungszeit zahlen, vom Bund erstattet bekommen; die Erstattung ist auf die monatliche Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.
Die Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die nach den landesrechtlichen Arbeitsordnungen (z. B. in Vorarlberg) beschäftigt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.